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"ERST KOMMT DAS FRESSEN, DANN KOMMT DIE MORAL." BERTOLT BRECHT
AKTUELLES
Tag
19.09.2019
Uhrzeit
16:00
Demonstration - Polizeigesetz Stoppen! Grundrechte Verteidigen!

Die Landes Konferenz der Allgemeinen Studierendenausschüsse (LAK) ruft zur Demonstration gegen den Gesetzes Entwurf zum neuen Polizeigesetz. Am 19.09. von 16 bis 19 Uhr Demonstrieren wir laut auf dem Flaggenplatz am Jungfernstieg (Direkt gegenüber von Jungfernstieg 7).

Demonstriert zusammen mit uns gegen den Gesetzes Entwurf! Setzt ein Zeichen gegen die "totale Überwachung"!

Am 19.09.2019 berät der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft über das „Dritte Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften“.

Aus dem Gesetz erwächst eine Fülle von Kompetenzen, die hier der staatlichen Exekutive verliehen werden, die hätte wohl auch den Fantasien eines George Orwell entspringen können. Natürlich soll diese Überwachung in Hamburg nicht zur Etablierung eines totalitären Staates dienen, sondern zur „Abwehr von Gefahren“ und der Vorbeugung und Verfolgung von „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Das mag für einige ja gar nicht so schlecht klingen, vielleicht sogar erstrebenswert. Warum dieses Polizeigesetz jedoch durchaus gefährlich ist und für jede*n -auch rechtschaffende*n Bürger*in - ein Grund für Protest sein sollte, wird im Folgenden dargelegt werden.

+++ Auslegungsschwierigkeiten +++

Die Gesamtheit dieses Polizeigesetzes wurde offensichtlich mit dem Gedanken verfasst die Polizei bei ihrer Arbeit möglichst wenig zu behindern. Dies beginnt bei den Begriffsdefinitionen. So ist eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“ u.a. schlicht jedes Verbrechen (§2 Abs.2 Satz 1) sowie darüber hinaus auch eine ganze Reihe von Vergehen und die „Abwehr einer Gefahr“ u.a. die „Beseitigung einer Störung der öffentlichen […] Ordnung (§2Abs.3).

Diese Auslegungsschwierigkeit wird an vielen Stellen noch ausgeweitet, indem Ausnahmen geschaffen werden, für den Fall, dass eine Maßnahme „zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr [erforderlich ist]“ (§11), dass „die Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe bei anderem Handeln aussichtslos wäre“ (§10Abs.3) oder, dass „Dritte unvermeidlich betroffen werden“(z.B.§18Abs1,§22Abs.1). Des Weiteren werden Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ getroffen (z.B.§26Abs.1).

Womit sich wohl sehr viel mehr als die Bekämpfung von Terrorismus als Grund für die Anwendung der Kompetenzen dieses Gesetzes heranziehen lassen dürfte. Besonders wenn man berücksichtigt, dass das Gesetz die Pflicht zur Kontrolle und Einhaltung der Beschränkungen wiederum den jeweils Ausführenden und Verantwortlichen bei der Polizei selbst überträgt. Eine externe Prüfung ist, wenn dann, nur im Nachhinein vorgesehen.

+++ Die Fülle der Kompetenzen +++

Neben den großen Auslegungsfreiheiten, die der Polizei für die Nutzung ihrer Kompetenzen eingeräumt werden, ist auch die Fülle eben dieser Kompetenzen beunruhigend. Mit diesem Gesetzesentwurf erhält die Polizei unter anderem die Kompetenzen personenbezogene Daten verdeckt und bei nicht-öffentlichen Stellen zu beziehen (§10), bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen (§18), automatisiert Kennzeichen zu erfassen (§19), Wohnungen verdeckt zu verwanzen (§22), in Telekomunikations- und Informationssysteme einzugreifen und diese zu überwachen (§23,§24), Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten eine Überwachung und einen Eingriff zu ermöglichen (§23) sowie Nutzungsdaten, sowie Daten zur Standortüberwachung preiszugeben (§25), Fußfesseln zur Überwachung einzusetzen (§30), Daten für bis zu 10 Jahre zu speichern (§35) und Systeme zur automatisierten Datenanalyse (s.g. „Predictive Profiling) einzusetzen (§49). Wobei besonders letztere schon seit langem stark in der Kritik stehen.

+++ Die Ausweitung des Überwachungsstaats +++

Zurzeit haben die meisten von uns das Glück in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem wir keine Angst vor politischer Verfolgung und Ähnlichem haben. Dennoch wird mit diesem Polizeigesetz ein gefährlicher Trend fortgesetzt, im Zuge dessen der Staat unter dem Vorwand den Terrorismus zu bekämpfen zunehmend Mittel legalisiert, die eine totale und vollständige Überwachung in einer Art ermöglichen, über deren Verfügbarkeit sich die StaSi wohl gefreut hätte. Und auch in unserer heutigen Welt ist eine Nutzung eines solchen Überwachungssystems nicht unbedenklich. Groß sind die Proteste gegen die Überwachung in China, während unsere Regierungen kaum weniger drastische Maßnahmen installieren.

+++ Missbrauch +++

Nun kann man natürlich annehmen, die mit diesem Polizeigesetz ermöglichten Maßnahmen würden in Zukunft weder von der Regierung noch von großen Teilen der Polizei zum Schaden der Bevölkerung eingesetzt werden , dennoch wird es, sind diese Systeme einmal installiert und legalisiert, auch zu Missbrauch kommen, ob durch Dritte oder einzelne Polizist*innen selbst. Dass diese Gefahr absolut real ist, lässt sich an einigen sehr beängstigenden Beispielen aus anderen Bundesländern zeigen. In Hessen beispielsweise wurden während eines Helene Fischer Konzerts in Frankfurt 83 Personenabfragen zu ihrem Namen registriert. Wobei es wohl recht unwahrscheinlich ist, dass sie in 83 Polizeikontrollen geraten ist. Weniger amüsant ist der Fall einer Frankfurter Anwältin, die rechtsextreme Drohschreiben mit Angaben zu ihrer Adresse und Familie erhielt, die wohl vorher in einer Polizeidatenbank abgefragt worden waren. Mindestens ebenso schockierend ist ein Fall aus Mecklenburg-Vorpommern. Hier schrieb ein Polizeibeamter, nachdem er sich ihre Nummer aus der Datenbank erschlichen hatte eine Dreizehnjährige an und machte ihr „sexuelle Avancen“. Konsequenzen gab es keine.

+++ Fazit +++

Ja wir brauchen eine Änderung des Polizeigesetzes. Allerdings nicht in einer Form, wie dem aktuellen Vorschlag des Hamburger Senats, der der Polizei effektiv ein in Selbstverantwortung verwaltetes System der Totalüberwachung ermöglicht. Wir brauchen ein Gesetz, das engere Rahmen schafft, damit tatsächliche Terrorist*innen verfolgt werden können, ohne die Rechte unschuldiger Bürger*innen zu beschneiden und damit polizeilicher Willkür klare Schranken gesetzt werden. Wir brauchen ein Gesetz, das die Instrumente der Überwachung beschneidet, statt sie auszuweiten, um von 1984 im Jahre 2019 anzukommen. Wir brauchen ein Gesetz, das die Datenschutzverantwortlichen und weitere externe Prüfungsinstanzen mit mehr Kompetenzen ausstattet, damit sie proaktiv und umfangreich den Missbrauch der installierten Systeme vorbeugen und bekämpfen können.

+++ Quellen +++
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polizei-datenbanken-missbrauch-datenkriminalitaet-abfragen-daten-schutz/
https://www.fr.de/hessen/hessen-beamte-missbrauchen-polizeisystem-infos-ueber-helene-fischer-kommen-zr-12875917.html
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/67514/drittes_gesetz_zur_aenderung_polizeirechtlicher_vorschriften.pdf


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Die Leitung der Versammlung übernimmt Joseph Rüffert

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