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"SIE HABEN DAS GEFRAGTESTE GEMÜSE AUF DEM PLANETEN VERBOTEN." TIMOTHY LEARY
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FAQ zur Einklage

Stand: 29.3.2023

FAQ für die Zeit bis zum Abschicken des Widerspruchs und des Eilantrags

  • Wie funktioniert Einklagen?
    Schau am besten unser Video, lies den Infoflyer und/oder komm zu unserer Infoveranstaltung. Wenn du dann noch konkrete Fragen hast, kannst du anrufen oder während den Beratungszeiten vorbeikommen.

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das Verfahren gewinne?
    Hierzu lässt sich leider nichts Genaues sagen, da der Ausgang des Verfahrens von einer Vielzahl von Faktoren wie der Anzahl der Einkläger*innen und deinen Studiums Voraussetzungen abhängt.

  • Muss ich mich beim Einklagen anwaltlich vertreten lassen?
    Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Ihr müsst euch also keinen Anwalt suchen. Das sind nur zusätzliche Kosten und die paar Briefe abschicken schafft ihr auch selbst. Nutzt dafür am besten unsere Vorlagen.

  • Ich habe woanders die Zusage für den gleichen Studiengang erhalten, möchte allerdings in Hamburg studieren. Kann ich mich weiterhin in Hamburg einklagen?
    Grundsätzlich kannst du keinen Eilantrag stellen, wenn du bereits woanders in diesem Studiengang studierst. Solange du allerdings nicht in diesem Studiengang immatrikuliert bist und dies dem Gericht versicherst, stellt das erstmal kein Problem dar.

  • Was bedeutet gleicher Studiengang?
    Wirtschaftsinformatik und Informatik sind beispielsweise unterschiedliche Studiengänge. Aber auch wenn die Studiengänge gleich heißen können sie unterschiedliche Studiengänge sein, wenn der eine Fächer anbietet, die der andere nicht anbietet. Das musst du dann aber begründen.

  • Die HAW schreibt, dass ich meinem Widerspruch ein beglaubigtes Zeugnis beilegen muss. Ist das wirklich nötig?
    Wenn du ein beglaubigtes Zeugnis hast, dann schadet es auf jeden Fall nichts dieses beizulegen. Es gibt allerdings keine Rechtsgrundlage, nach der die HAW ein beglaubigtes Zeugnis fordern kann. Grundsätzlich sollte es daher genügen, wenn ihr eine einfache Kopie eures Zeugnisses beilegt.

  • Kann ich mich mit meinem vorläufigen Bachelorzeugnis einklagen?
    Ja! Ihr müsst nur beachten, dass ihr rechtzeitig das endgültige Bachelorzeugnis nachreicht. Hier gibt es grundsätzlich die gleichen Fristen, wie wenn ihr über den normalen Bewerbungsweg aufgenommen worden wärt.

  • Bis wann muss ich den Eilantrag stellen? Habe ich Vorteile, wenn ich ihn möglichst früh stelle?
    Dein Eilantrag sollte dem Gericht bis zum Tag vor Vorlesungsbeginn zugehen. Es ist egal ob er erst dann zugeht oder schon zwei Wochen früher. Ab dem Vorlesungsbeginn schaut sich das Gericht alle Anträge pro Studiengang gesammelt an und entscheidet über diese.

 

FAQ für die Zeit des Wartens auf die Entscheidung des Gerichts

  • Ich habe Eilantrag und Widerspruch abgeschickt. Wann bekomme ich eine Rückmeldung vom Gericht und wann von der HAW?
    Das Gericht entscheidet über deinen Antrag und meldet sich wahrscheinlich innerhalb von 1-2 Monaten bei dir. Danach wird die HAW auf deinen Widerspruch antworten. Sie orientiert sich hierbei meist an der Entscheidung des Gerichts.

  • Ich habe ein Schreiben vom Gericht bekommen, in dem das Gericht mir mitteilt, dass die HAW beantragt meinen Antrag abzulehnen. Was muss ich tun?
    Erstmal nichts. Die HAW konnte Stellung zu deinem einstweiligen Antrag nehmen und wie zu erwartet möchte sie, dass das Gericht deinen Antrag ablehnt. Ob dies geschieht, wird das Gericht in den nächsten Wochen entscheiden und dir seinen Beschluss zustellen.

  • Ich habe Post vom Gericht bekommen in der etwas von einem Streitwert in Höhe von 3750 Euro steht. Muss ich das jetzt bezahlen?
    Nein! Anhand des Streitwerts berechnen sich die Gerichtskosten. Ein verlorener Antrag auf einstweilige Anordnung kostet dich meist 210 Euro. Hierzu können allerdings noch ca. 500 Euro kommen, wenn die HAW sich einen Anwalt genommen hat.

  • Ihr habt gar keine Vorlage wie man einen Widerspruch zurücknimmt. Was muss ich da schreiben?
    Es genügt, wenn ihr der HAW schreibt: „hiermit nehme ich meinen Widerspruch vom xx.xx.xxxx zurück.
"SIE HABEN DAS GEFRAGTESTE GEMÜSE AUF DEM PLANETEN VERBOTEN." TIMOTHY LEARY
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