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"SIE HABEN DAS GEFRAGTESTE GEMÜSE AUF DEM PLANETEN VERBOTEN." TIMOTHY LEARY
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Stellungnahme zur Änderung des 26. BAföGÄndG

Bildung als elementares Bürger*innen- und Menschenrecht ist die Voraussetzung dafür, andere Grundrechte, wie die freie Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs oder das politische Beteiligungsrecht, selbstbestimmt wahrnehmen zu können.

 

Der Staat ist in der Pflicht, den freien und unbeschränkten Zugang zu Bildung zu gewährleisten, um allen Bürger*innen gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben und die Bildung zur mündigen Persönlichkeit zu ermöglichen.

 

Das 1971 unter dem Druck der 68er-Bewegung eingeführte Bundesausbildungsförderungsgesetz sollte als „Rechtsanspruch“ auf „individuelle Ausbildungsförderung“ (§1) ohne Rückzahlungspflicht gelten.  44,6 % aller Studierenden wurden ein Jahr später BAföG- gefördert. Diese Errungenschaften wurden jedoch schon 1982 mit Antritt der CDU-FDP-Regierung beschnitten und aus Zuschuss wurde Darlehen.

 

Heute zeigt u.a. die 21. Sozialerhebung des Hamburger Studierendenwerks, dass Studieren immer noch stark von der Finanzkraft der Eltern abhängig ist. Die Zahl der Studierenden, die BAföG beziehen ist weiter gesunken: von 23% im Jahr 2009 auf 18% in 2016, mit weiter abnehmender Tendenz.

 

Die aktuelle Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geht in die richtige Richtung, bleibt jedoch weit hinter den realen Anforderungen zurück!

 

Um das Studium finanzieren zu können, jobben mit 76 % besonders viele der Hamburger Studierenden, was zu einem wöchentlichen Zeitaufwand von im Durchschnitt 42 Stunden für Studium und Erwerbstätigkeit führt. Zeit für gesellschaftliches Engagement, Freizeit oder andere Tätigkeiten bleibt da kaum. Studierende mit niedriger Bildungsherkunft, welche mit nur 10 % die kleinste Gruppe an den Hamburger Hochschulen bilden, jobben noch häufiger und in größerem Umfang und haben im Vergleich zu ihren Mitstudierenden noch weniger Zeit insbesondere für das Selbststudium.

Studieren sollte unabhängig vom familiären Einkommen möglich sein, jedoch ist die Abhängigkeit mit 84 % von den Eltern geförderten Studierenden in Hamburg enorm.

 

Wir fordern eine tiefgreifende BAföG-Reform mit folgenden Schwerpunkten:

 

- elternunabhängiges BAföG: Die Anhebung der Freibeträge in drei Stufen bis zum Herbst 2021 ist grundsätzlich positiv, jedoch sollte Studieren unabhängig vom elterlichen Einkommen möglich sein. Freie Persönlichkeitsentwicklung, das eigenständige Gestalten des Studiums, Zeit für gesellschaftliches Engagement gehen besser ohne Druck der elterlichen Erwartungen, dass Studium schnell abschließen zu müssen.

 

- deutliche Anhebung des Grundbedarfes: Die Anhebung der Grundbedarfsätze um 5 % zum Herbst 2019 und 2 % zum Herbst 2020 ist nicht bedarfsdeckend. Eine am 8.1.2019 vorgestellte Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie zeigt, dass zur Deckung des Grundbedarfs 500 bis 550 Euro erforderlich wären, was einer Anhebung von 25 % bis 38 % entsprechen würde.

 

- Regelmäßige Anpassung der Förderung: Der zweijährige Berichtsrhythmus des §35 BAföG muss eingehalten werden, um die Einkommens- und Preissteigerungen zu erfassen und für die Förderung entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Der in 2019 fällige Bericht soll nun jedoch zum dritten Mal innerhalb einer Dekade auf 2021 verschoben werden. Das ist nicht hinnehmbar!

 

- deutliche Erhöhung des Wohngeldes: Die Erhöhung der Wohnpauschale ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch decken 325 Euro Wohngeld in Großstädten wie Hamburg nicht den tatsächlichen Bedarf der Studierenden. Die 21. Sozialerhebung 2016 ermittelt einen Betrag von durchschnittlich 374 Euro, die Studierende in Hamburg für die Wohnungskosten ausgeben. Außerdem werden die zwischenzeitlichen Mietsteigerungen in der neuen Wohnpauschale nicht berücksichtigt. Hamburg benötigt, wie viele andere Städte auch, 100% sozialen Wohnungsbau, um allen Menschen bezahlbare und menschenwürdige Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen die Studierendenwohnheime stärker ausgebaut, saniert und zu günstigeren Mieten zur Verfügung gestellt werden!

 

- altersunabhängiges BAföG und Teilzeitstudium: Wir begrüßen, die Einführung eines BAföG-Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags für über 30-Jährige. Jedoch kritisieren wir, dass die Altersgrenzen im neuen BAföG-Gesetz unberührt bleiben. Wir befinden uns in einem Prozess der Individualisierung, Lebensläufe sind heutzutage entgrenzt und immer mehr Menschen orientieren sich auch im Alter beruflich neu, da beispielsweise erlernte Berufe nicht mehr tragen oder sie eine neue Herausforderung suchen. Dies muss im Gesetz mitberücksichtigt werden, ebenso wie Regelungen zum Teilzeitstudium! Auch darf der Studiengangswechsel nach dem 3. Semester kein Ausschlusskriterium für den Bezug von BAföG darstellen.

 

- BAföG als Vollzuschuss: Viele der Studierenden (15%) beantragen aus Angst vor Verschuldung erst gar kein BAföG. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Regierung Verbesserungen hinsichtlich der Darlehensrückzahlung eingeführt hat. Aufgrund der hohen Relevanz von Bildung und Wissenschaft für gesellschaftliche Entwicklung muss Ausbildungsförderung jedoch ohne Rückzahlungspflicht gewährleistet werden!

 

- Unabhängigkeit von der Regelstudienzeit: Laut Statistischem Bundesamt beenden nur 37 % der Studierenden den Studienabschluss in der Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ist nur eine Orientierung und war als Mindeststudienzeit angedacht. Sie gibt die Anzahl der Semester an, in der ein Studiengang mindestens absolviert werden kann und verpflichtet die Hochschule darauf, dies auch zu ermöglichen. Für Studierende stellt sie lediglich eine Richtlinie dar. Gegen diese Orientierung dient die Regelstudienzeit als Förderungshöchstdauer für die BAföG-Förderung. Wir kritisieren, dass diese Regelung Studierende unter Anpassungsdruck setzt, sodass sich entwickelnde Interessensschwerpunkte nicht verfolgt werden können, „Bulimielernen“ Einzug erhält oder bei Nichtbestehen von Prüfungen oder Ausfällen aufgrund von Krankheit, Zukunftsängste bezüglich der Studienfinanzierung entstehen. Dies hemmt unser aller Potential, gesellschaftlich verantwortlich Wissenschaft und Forschung zu betreiben. Wir benötigen eine Abkehr von der entwicklungsbremsenden Regelstudienzeit!

 

Der freie und unbeschränkte Zugang zu Bildung, unabhängig von sozialer Herkunft, Nationalität oder Alter sollte eine Selbstverständlichkeit sein und wird trotz der BAföG-Reform nicht gewährleistet. Bildung und Wissenschaft sollen zu einer friedlichen, sozialen, demokratischen und ökologischen Entwicklung der Gesellschaft beitragen. Dafür benötigen wir statt Anpassungsdruck, Elternerwartungen, Lohnarbeitsdruck, Creditpointjagt und Zukunftsängsten eine umfangreiche Investition in das Bildungswesen, deutliche Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Studierenden wie Lehrenden und eine reale Förderung der demokratischen Entwicklung und Bildung mündiger Persönlichkeiten!

 

Wir fordern, unter Berücksichtigung unserer genannten Schwerpunkte und mit Einbindung der Interessenvertretungen der Studierenden bundesweit, das Bundesausbildungsförderungsgesetzes erneut zu reformieren!

"SIE HABEN DAS GEFRAGTESTE GEMÜSE AUF DEM PLANETEN VERBOTEN." TIMOTHY LEARY
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