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"UNTIL THE PHILOSOPHY WHICH HOLD ONE RACE SUPERIOR, AND ANOTHER INFERIOR, IS FINALLY, AND PERMANENTLY, DISCREDITED AND ABANDONED, EVERYWHERE IS WAR." BOB MARLEY
AKTUELLES
Offener Brief der Landesastenkonferenz Hamburg

Der offene Brief der Landesastenkonferenz Hamburg als PDF

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher,
sehr geehrte Frau Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank,
sehr geehrte Mitglieder des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg,
sehr geehrte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft,
sehr geehrte Präsidien der Hamburger Hochschulen,


als Landesastenkonferenz (LAK) Hamburg sehen wir aufgrund der COVID-19-Pandemie aktuell massive soziale und finanzielle Probleme auf die Studierenden einwirken. Viele Studierende leben unter prekären Bedingungen und sind daher von der Krise besonders hart getroffen. Wir fordern die Stadt Hamburg und damit vor allem die Bürgerschaft und den Senat, sowie die Hochschulen auf, diese Auswirkungen einzudämmen und auch explizit finanzielle Mittel für die Existenzsicherung von Studierenden zur Verfügung zu stellen.


Finanzielle Folgen der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie für Studierende der Hamburger Hochschulen
Viele Studierende befinden sich aktuell in einer schwierigen finanziellen Situation, da sie ihren Lebensunterhalt vielfach durch Minijobs und Beschäftigungsverhältnisse in Branchen, die von den Allgemeinverfügungen besonders betroffen sind, verdienen. Die umfassende Stilllegung vieler kleiner Betriebe, Gastronomiestätten und Freizeitunternehmen führt insofern bei Studierenden flächendeckend zu Verdienstausfällen, während gleichzeitig die auf Bundesebene getroffenen Maßnahmen, wie z.B. die Kurzarbeitsregelungen nicht greifen. Auch Tutor*innenjobs sind aufgrund des unklaren Umgangs mit dem kommenden Semester nicht sicher. Zusätzlich sind finanzielle Polster mehrheitlich nicht vorhanden. In der Folge dessen ist es vielen Studierenden nicht möglich, ihre Mieten, den Semesterbeitrag oder sonstige laufende Kosten aufzubringen.


Folgen für den Studienverlauf
Hochschulen und Universitäten sind aktuell gezwungen die reguläre Lehre an die durch Covid-19 entstandene Situation anzupassen. Das bedeutet aber zumeist, dass die Lehre nicht den üblichen Ansprüchen an Qualität genügen kann. Außerdem ist noch nicht abzusehen, dass die Unterrichtsinhalte, die zwingend in physischer Form stattfinden müssen, noch in diesem Semester stattfinden können. An Abschlussarbeiten kann nicht in derselben Geschwindigkeit gearbeitet werden, vor allem, wenn dazu Laborzugänge nötig sind und auch der Zugang zu Literatur erschwert ist. Aus diesen Gründen wird sich das Studium für viele Studierende zwangsweise verlängern. Leistungen, wie z.B. BAföG, die von der Studiendauer abhängig sind, werden dadurch negativ beeinträchtigt. Auch auf internationale Studierende kommen vielfältige Probleme zu.


Wir wollen außerdem darauf hinweisen, dass digitale Alternativen ein Semester mit Anwesenheit nicht ersetzen können. Es treten dabei viele Problematiken, wie z.B. das Fehlen von notwendigen Endgeräten oder Softwarelizenzen auf, welche wiederum mit kostenintensiven Anschaffungen verbunden sind. Hierbei werden finanziell schlechter gestellte Personen massiv benachteiligt. Dazu kommen noch weitere Unklarheiten, z.B. inwiefern der Zugang zu Laboren oder anderem stationären Forschungsequipment gewährleistet werden kann.


Bibliotheken und Zugang zu Literatur
Die Schließung der Bibliotheken ist derzeit für den gesamten Wissenschaftsbetrieb ein nicht zu unterschätzendes Problem. Sowohl die Studierenden als auch Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Professor*innen sind für ihre wissenschaftlichen Arbeiten zwingend auf den Zugang zu Literatur angewiesen. Der digitale Zugriff in den Bibliotheken sollte signifikant ausgebaut werden. Studierende und alle anderen Mitglieder der Universität müssen in die Lage versetzt werden, auch von zu Hause ihre Forschungen, wissenschaftlichen Papiere und Hausarbeiten vorantreiben zu können.


Soziale Folgen aufgrund eines veränderten Semesterablaufs
Insbesondere Erstsemesterstudierende, die nun ganz besonders verunsichert in das Studium starten und durch den Mangel an Kontakt zu anderen Studierenden kaum Hilfestellung beim Einstieg in das Studium erhalten können, müssen unterstützt werden. Dies gilt ebenso für Internationale Studierende.


Unterstützung des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk ist ein wichtiger sozialer Träger für die Belange der Studierenden. Sowohl die Bereitstellung von günstigem Wohnraum in Studierendenwohnheimen als auch die Versorgung mit bezahlbaren Mahlzeiten in den Mensen sind unerlässliche Maßnahmen, um Studieren für alle Menschen möglich zu machen. Gerade das Studierendenwerk ist durch die schließungsbedingten Einnahmeausfälle in den Mensen ebenfalls in einer erschwerten Lage. Um einerseits die Studierenden finanziell zu entlasten und andererseits den Fortbestand des Studierendenwerks zu sichern, ist eine finanzielle Unterstützung des Studierendenwerks durch die Stadt insofern zwingend notwendig.


Lösungsvorschläge und Forderungen zur sozialen Entlastung von Studierenden der LAK
Die Landesastenkonferenz fordert daher schnelle Soforthilfemaßnahmen für alle betroffenen Studierenden und langfristige Lösungen, um die finanzielle Existenz von Studierenden und eine qualitativ angemessene Lehre sicherzustellen. Wir schlagen in diesem Zusammenhang folgende Punkte vor:

  • Zur Existenzsicherung Studierender wird ein Soforthilfefonds für Studierende, nach dem Vorbild des Rettungsschirms für Selbstständige, eingerichtet.
  • Studierenden werden erhebliche Kosten des Lebensunterhalts erlassen, insbesondere wenn kein Soforthilfefonds aufgesetzt wird:
    • Die Hochschulen erlassen Verwaltungskostenbeiträge für die Rückmeldung zum SoSe 2020.
    • Der HVV erlässt die Kosten für das Semesterticket oder mäßigt diese erheblich. Die Nutzung des Tickets muss weiterhin ermöglicht werden.
    • Das Studierendenwerk erlässt anfallende Mietkosten für Studierende. Gleiches ist für die SAGA und andere Vermieter*innen denkbar.
  • Von Exmatrikulationen aufgrund nicht gezahlter Semesterbeiträge wird gänzlich abgesehen.
  • Die Hochschulen werden aufgefordert, studentische Beschäftigte aller Art und Tutor*innen weiter zu entlohnen, auch wenn die Tätigkeit aktuell nicht ausgeübt werden kann. Die Fakultäten sollen für die OEn mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.
  • Der BAföG-Bezug muss für ausnahmslos alle Empfänger*innen um ein Semester verlängert werden. Werden Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten, muss die Verlängerung dementsprechend um ein weiteres Semester angepasst werden.
  • Für internationale Studierende muss sichergestellt werden, dass das kommende Semester nicht in die zehn Jahre Höchstdauer zu Studienzwecken eingerechnet wird. Werden Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten, muss die Verlängerung dementsprechend um ein weiteres Semester angepasst werden.
  • Im Fall eines Online-Sommersemester 2020 wird die notwendige Infrastruktur für die Teilnahme aller Studierenden bereitgestellt:
    • Für Studierende werden geeignete Endgeräte, zum Beispiel durch Leihgabe der Hochschulen, zur Verfügung gestellt.
    • Notwendige Softwarelizenzen, die normalerweise nur von Hochschulrechnern zugänglich sind, werden zur Verfügung gestellt.
    • Notwendige Literatur wird online zur Verfügung gestellt, beispielsweise auf Anfrage an Bibliotheken für bestimmte Literatur.
  • Die Möglichkeit zur Abholung von vorbestellter Literatur in den Hochschulbibliotheken wird geprüft.
  • Die negativen Folgen für den Studienverlauf werden so umfassend wie möglich abgemildert:
    • Digitale Lehr-Lern-Angebote können Präsenzseminare und Vorlesungen nur bedingt ersetzen. Für Studierende, denen es nicht möglich ist, unter diesen Bedingungen Pflichtveranstaltungen zu belegen, entstehen keine Nachteile.
    • Durch den Wegfall oder die Verschiebung von Prüfungen entstehen den Studierenden keine Nachteile.
    • Auf nicht zwingend erforderliche Prüfungs(vor)leistungen wird verzichtet.
    • Die Bewerbungsfristen für alle Studiengänge und Studienkollegiate werden ausgeweitet.
    • Abgabefristen für Studienleistungen und Abschlussarbeiten werden den Umständen entsprechend verlängert.
  • Der sozialen Vereinsamung der Studierenden, insbesondere für Erstsemester und Internationale Studierende, wird durch geeignete Formate seitens des Studierendenwerks und der Hochschulen entgegengewirkt.


Mit freundlichen Grüßen,
die Landesastenkonferenz (LAK) Hamburg
Hamburg, 30.03.2020


Universität Hamburg
(vorstand[at]asta.uni-hamburg.de)

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
(vorstand[at]asta.haw-hamburg.de)

Technische Universität Hamburg
(vorstand[at]asta.tu-harburg.de)

HafenCityUniversität Hamburg
(vorstand-asta[at]hcu-hamburg.de)

Hochschule für Bildende Künste Hamburg
(asta[at]hfbk.de)

Hochschule für Musik und Theater Hamburg
(asta[at]hfmt-hamburg.de)

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